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BVfK-Wochenendticker
11. März 2023
kompetent – kritisch – konstruktiv
*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

Zur Förderung des lauteren Geschäftsverkehrs und des fairen Wettbewerbs beitragen

Widrigkeiten und finanziellen Risiken, die schnell zur Resignation führen können

Wenn die betrügerische Energie über die Gestaltung von Falschinseraten hinausgeht

Teil eines Pokerspiels? Lockvogelanbieter will bis zur letzten Instanz

Werbung mit unwahren Endpreisen – BVfK erwirkt einstweilige Verfügung wegen Preisstripping mit Überführungskosten

Abmahnpärchen kaltgestellt - Arrestbeschlüsse über 346.000 Euro vollstreckt

autobund GmbH: Umbau und Erweiterung der Geschäftsführung

Social-Media Beiträge – einige Tipps

Händlerwebseiten für BVfK-Mitglieder - professionell und erfolgreich im Netz

Autorechtstag Aktuell: Aus der Rechtsprechung der Instanzentscheidungen zum Kaufrecht

Qualitäts-Autohändler 2023 – Sterne sammeln und Qualitäts-Autohändler werden!

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

die „Förderung der Brancheninteressen in den Bereichen des Wettbewerbsrechts im Sinne der die Klagebefugnis regelnden Bestimmungen des UWG, sowie sonstiger die Klagebefugnis regelnden Bestimmungen in wettbewerbsbezogenen Gesetzen. Der Verband soll zur Aufklärung, Belehrung und Rechtsberatung zur Förderung des lauteren Geschäftsverkehrs und eines fairen wirtschaftlichen Wettbewerbs beitragen und ggf. im Zusammenwirken mit den zuständigen Stellen der Rechtspflege, unlautere, Markt verzerrende und wettbewerbswidrige Maßnahmen bekämpfen. Der Verband kann diesen Zweck auch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verfolgen“ zählt laut Satzung zu den Aufgaben Ihres BVfK. Die Aufnahme in die offizielle Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände gemäß §8b des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb bestätigt u.a. das Vorliegen der dafür notwendigen rechtlichen Voraussetzungen.

Den lauteren Geschäftsverkehr zu fördern und für fairen Wettbewerb zu sorgen, klingt einfach, ist es allerdings nicht. Einfach hingegen ist das Geschäft mit Abmahnungen wegen Verstößen gegen die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung oder wie jüngst festzustellen war, wegen Datenschutzverstößen im Zusammenhang mit Google-Fonts. Beides hat weniger mit unfairem Wettbewerb zu tun, denn eine Verbrauchs- oder Emissionsangabe in zu kleiner Schrift oder einen Mausklick zu weit entfernt verleitet die Kundschaft nicht eher zum Kauf oder Bevorzugung vor dem mit bürokratischer Akribie werbenden Kollegen. Profitieren tut hingegen auf jeden Fall der Abmahnverein oder -Anwalt, denn der Rechercheaufwand ist überschaubar und Einwände sind i.d.R. nur möglich, wenn der Abmahnende nicht über die so genannte Aktivlegitimation verfügt.

Wer sich allerdings ernsthaft und erfolgreich um fairen Wettbewerb kümmern will, sieht sich Widrigkeiten und finanziellen Risiken ausgesetzt, die schnell zur Resignation führen können. Denn anders als bei versehentlichen PKW-EnVKV- oder DSGVO-Verstößen handeln Lockvogelanbieter nicht aus Fahrlässigkeit sondern mit Vorsatz, wenn der möglicherweise sogar leistungsfähigeren Konkurrenz die Kunden zu beider finanziellen Nachteil und dafür zum eigenen Vorteil mit falschen Angaben insbesondere zu den zu zahlendenden Preisen weggelockt werden. Dann meldet sich der benachteiligte Händler beim BVfK, der Wettbewerbszentrale oder dem zum ZDK gehörenden Wettbewerbsverband ZLW und zeigt den Verstoß an. Die Verbände recherchieren, prüfen und schicken gegebenenfalls eine Abmahnung mit der Aufforderung, das unlautere gewerbliche Handeln einzustellen und sich für die Zukunft zu entsprechender Unterlassung zu verpflichten.

Dem folgt nicht immer die Einsicht, insbesondere dann nicht, wenn die betrügerische Energie über die Gestaltung von Falschinseraten hinausgeht und das Tricksen dann mit fragwürdiger anwaltlicher Hilfe auch vor der Würde des Gerichts nicht haltmacht. Das Unterliegensrisiko summiert sich je nachdem schnell in fünfstellige Euro-Höhe. Darüber lachen Deutsche Umwelthilfe und vergleichbare Abmahn-Kollegen, denn die füllen bekanntermaßen weniger mit Abmahngebühren, als mit Vertragsstrafen von meist 5000-10.000 € pro Folgeverstoß ihre angeblich 7-stellige Kriegskasse.

In dieser Gemengelage macht die Erfüllung des § 2.2.8 der BVfK-Satzung nicht unbedingt Spaß. Umso anerkennenswerter ist die Leistung der auch auf dieses Fachgebiet spezialisierten BVfK-Juristen, die schon so manche harte Wettbewerbsnuss geknackt haben. Sie berichten heute über den Fall eines Renault-Vertragshändlers aus der Nähe von Saarbrücken und das vermutliche Ende eines Google-Fonts-Abmahnpärchens.

Eine besondere Herausforderung für die BVfK-Wettbewerbshüter stellt übrigens seit einiger Zeit ein Opel- und Hyundai Vertragshändler mit Standorten in Aachen, Jülich und Krefeld dar. Gemeinsam mit seinem delikaterweise für den Opel-Händlerverband tätigen Rechtsanwalt ist man der Meinung, dass weder die Landgerichte Aachen und Krefeld noch das Oberlandesgericht Düsseldorf richtig entschieden, als sie auf Antrag des BVfK die Werbung mit Sonderpreisen bei Gebrauchtwagen-Inzahlungnahme ohne konkrete Bezugsgröße oder transparente Information verboten haben. Ob die Ankündigung, die rechtliche Fragestellung bis zum BGH durchzustreiten nur Teil eines Pokerspiels ist, oder ob darüber tatsächlich die Bundesrichterinnen und -Richter urteilen sollen, bleibt abzuwarten.

Sie sehen, verehrte BVfK-Mitglieder, es ist nicht immer ganz einfach mit der Erfüllung unseres Auftrags:

Alles Gute für Ihren Autohandel!

Ihr

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.
Feedback gerne an: vorstand@bvfk.de

Werbung mit unwahren Endpreisen – BVfK erwirkt einstweilige Verfügung wegen Preisstripping mit Überführungskosten

Aus dem Mitgliederkreis wurde der BVfK auf das auffällige Angebot eines im Saarland ansässigen Renault- und Dacia-Vertragshändlers hingewiesen. Dieser bewarb einen Dacia Sandero zu einem konkurrenzlos günstigen Preis, der im Grunde keine Gewinnmarge mehr zugelassen hätte.
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Abmahnpärchen kaltgestellt - Arrestbeschlüsse über 346.000 Euro vollstreckt

Geschäft mit Google-Fonts-Abmahnungen am Ende?

In einem Ermittlungsverfahren wegen unzulässiger Abmahnungen mit Gewinnerzielungsabsicht hat die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin Durchsuchungsbeschlüsse in Berlin, Hannover, Ratzeburg und Baden-Baden sowie zwei Arrestbeschlüsse mit einer Gesamtsumme von 346.000 Euro vollstreckt. Die Ermittlungen richteten sich gegen zwei Beschuldigte. Hierbei habe es sich um einen Rechtsanwalt und seinen Mandanten gehandelt. Diese seien verdächtig des (teils) versuchten Abmahnbetruges und der (versuchten) Erpressung in mindestens 2.418 Fällen. Die Beklagten hätten in mehr als 1.000 Fällen in Bezug auf die Verwendung von „Google Fonts“ Abmahnungen ausgesprochen und eine Zahlung von 170,- € zur Vermeidung eines Zivilverfahrens verlangt.

Dass die geltend gemachten Ansprüche (Schmerzensgeldforderungen wegen Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung) tatsächlich gar nicht bestanden, sollen die Verdächtigen gewusst haben. Für die Ermittlung von möglichen Abmahnungen sei eine Software zum Einsatz gekommen woraus sich bereits ergeben habe, dass der behauptete „Besuch“ einer Webpage gar nie stattfand. Zudem sein die Seitenaufrufe bewusst so erfolgt, dass eine Datenweitergabe in die USA stattgefunden habe. Unabhängig davon, ob tatsächlich Daten in die USA übertragen worden seien, oder ob in anderen Fällen eine Zustimmung zu dieser Übertragung anzunehmen gewesen sei, seien mit dem Datentransfer begründete Schadenersatzansprüche geltend gemacht worden. Der Polizei hätten 420 Anzeigen vorgelegen, es sei von Zahlungen in ca. 2.000 Fällen ausgegangen worden.

Soweit der Bericht der Wettbewerbszentrale. Der BVfK berichtete u.a. im Wochenendticker vom 29. Oktober 2022 von der Abmahnungswelle und vertrat bereits damals den Standpunkt, der Zahlungsaufforderung nicht nachzukommen, da der Verdacht bestand, dass Websites gezielt und einzig zu dem Zweck aufgesucht worden sind, Ansprüche wegen einer angeblichen Verletzung des informationellen Selbstbestimmungsrechts geltend zu machen. Nun scheint sich die BVfK-Einschätzung zu bestätigen, dass diese Abmahnungen wahrscheinlich grob rechtsmissbräuchlich sind. Hier geht´s zum gesamten Artikel, in dem die BVfK-Rechtsabteilung auch über Google-Fonts und die rechtlichen Zusammenhänge aufklärt >>> weiterlesen

autobund GmbH: Umbau und Erweiterung der Geschäftsführung

Der Umbruch im Automobilgeschäft stellt die autobund GmbH, den Lizenzgeber für den freien Handel von Neu- und Gebrauchtwagen vor immer größere Herausforderungen. „Es ist großartig, ab sofort ein junges und gleichzeitig erfahrenes Geschäftsführerteam mit frischen Ideen und Esprit berufen zu können“ freut sich der geschäftsführende Gesellschafter Erich Laube. Ab sofort verantworten (v.l.n.r) der Jurist Chris Schaller (29) die Bereiche Handel und Marketing, die Wirtschaftsjuristin Franziska Roth (36) die Bereiche Recht und Controlling und der Betriebswirt Daniel Seiferth (40) die Bereiche Werkstätten, Finanzen und Logistik.
Alle drei Geschäftsführer kommen aus den eigenen Reihen der autobund GmbH und kennen das spezielle Geschäft des Lizenzgebers von Grund auf. In Zeiten des Fachkräftemangels ist es für einen Geschäftsführer in der autobund GmbH alleine nur schwer möglich, über die gesamte Breite unseres Portfolios in ausreichendem Maße die „Hand am Puls“ zu haben. „Es war für mich keine Option, eine Geschäftsführung von außen zu berufen“, so Erich Laube. Die Loyalität zum Unternehmen, die Erfahrung im freien Handel und Augenhöhe zu den Mitarbeitenden im Unternehmen schaffen die Voraussetzung für den nachhaltigen Erfolg.
www.autobund.de

Social-Media Beiträge – einige Tipps

Social-Media-Plattformen wie Facebook, Instagram und Twitter bieten eine großartige Möglichkeit, ihre Marke zu fördern und potenzielle Kunden anzusprechen. Falls Sie sich schon einmal gefragt haben, was Sie denn nun genau posten sollten oder könnten und was es noch zu beachten gibt, haben wir hier einige Ideen für Sie zusammengestellt.
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Händlerwebseiten für BVfK-Mitglieder - professionell und erfolgreich im Netz

Mit einer BVfK-Händlerwebseite präsentieren wir Ihren Autohandel professionell und suchmaschinenoptimiert im Netz. Eine performante Rundum-sorglos-Webseite in modernem, responsivem Design, mit der sich Ihr Autohandel sehen lassen kann. Die Basisversion der BVfK-Händlerwebseiten ist kostenlos, also im Mitgliedsbeitrag enthalten. Sogar individuelle Anpassungen an Inhalt und Design sind möglich. Nähere Infos zum Leistungsumfang und den einzelnen Paketen finden Sie hier:
>>> Händlerwebseiten für BVfK-Mitglieder
Autorechtstag Aktuell

Autorechtstag Aktuell: Aus der Rechtsprechung der Instanzentscheidungen zum Kaufrecht

Auch im Jahr 2022 hat der Dieselskandal vielfach die Instanzgerichte beschäftigt. Da sich jedoch zwischenzeitlich der BGH intensiv mit dem Thema befasst, richtet die Referentin den Blick überwiegend auf Entscheidungen zum Kaufrecht, die sich nicht unmittelbar auf die Probleme rund um den Dieselskandal beziehen.
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Qualitäts-Autohändler 2023 – Sterne sammeln und Qualitäts-Autohändler werden!

Die offizielle Auszeichnung Qualitäts-Autohändler beweist eine hohe Kundenzufriedenheit und ermöglicht, mit dem Vertrauen seiner Kunden zu werben:

>>> hier geht´s zur offizielle QAH-Webseite

>>> jetzt anmelden zum Sternesammeln

16. Deutscher Autorechtstag

16. Deutscher Autorechtstag – 20. März - 21. März 2023

Der nächste Deutsche Autorechtstag findet am 20. März und 21. März 2023 statt. Hier können Sie sich anmelden:
>>> hier anmelden
BVfK-Kongress

BVfK-Kongress am 6. Mai 2023: Jetzt anmelden

Sicher Sie sich jetzt Ihren Platz beim BVfK-Kongress am 6. Mai 2023
>>> Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz
BVfK-Auktion powered by autobid

BVfK-Auktion: nächster Termin am 16. März 2023

Einliefern oder Mitsteigern! Am kommenden Donnerstag gilt es wieder, von der BVfK-Vorteilen bei der unserem
Profi-Versteigerungspartner autobid zu profitieren und seine Fahrzeuge an über 20.000 registrierte Kollegen in 40 Ländern in Europa anzubieten. Los geht´s am 16. März 2023 um 17:00 Uhr.

Wer seine Fahrzeuge über die BVfK-Spezialauktion bei
Autobid.de, dem Kfz Auktionsportal - nur für Kfz-Händler
versteigern möchte, bitte Mail an auktion@bvfk.de schicken, oder anrufen: 0228-8540919.

Weitere Informationen: autobid-Vorteilsangebot für BVfK-Händler und unter BVfK/autobid
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